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EU-Datenschutz-Grundverordnung – der Countdown läuft

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Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen bleibt Unternehmen somit nicht mehr viel Zeit, doch gerade für den Kundendatenschutz und das Direktmarketing ergeben sich zahlreiche Änderungen. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf, denn bei Verstößen drohen hohe Geldbußen. Verlieren Sie also keine Zeit und informieren Sie sich schnellstmöglich!

Fünf Maßnahmen, die Sie vor dem 25. Mai 2018 umsetzen sollten

  1. Überarbeitung und Erweiterung Ihrer Online- und Offline-Datenschutzhinweise
  2. Prüfung der Fortgeltung Ihrer Alt-Einwilligungen und Erarbeitung neuer DSGVO-konformer Einwilligungen
  3. Austausch Ihrer Auftragsdatenverarbeitungsverträge und Prüfung der Datensicherheit
  4. Gewährleistung des neuen „Rechts auf Vergessenwerden“: Ermittlung von Speicher- und Aufbewahrungsfristen und Einrichtung von Löschkonzepten
  5. Dokumentation der DSGVO-konformen Datenverarbeitung: Verarbeitungsverzeichnisse, Übersichten, Risikofolgeabschätzungen, Datensicherheitskonzept, Kundenkommunikation, Meldepflichten

Wie genau Sie diese Maßnahmen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung noch umsetzen können, erfahren Sie bei Ihren zuständigen Wirtschafts- und Branchenverbänden.

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